Elektroversorgung

Vorgehen bei Stromausfall

  1. Prüfen Sie, ob die Sicherungen oder der Sicherungsautomat in der Wohnung oder im Haus in Ordnung ist.
  2. Erkundigen Sie sich, ob auch die Nachbarschaft ohne Strom ist.
  3. Falls beide Punkte zutreffen, bitten wir Sie, bei Störungen nachfolgendes Alarmkonzept zu beachten. Die Elektroversorgung wird anschliessend ihr Bestes tun, um Sie so schnell wie möglich wieder mit Strom zu versorgen.
  • Gemeindekanzlei Elfingen: Telefon 062 876 21 71
  • Elektroanlagen Schraner
    Hauptstrasse 32
    5085 Sulz
    Telefon 062 875 12 44 (Pikettdienst)

Im anderen Fall dürfte die Störung an Ihrer Hausinstallation liegen. HIer kann Ihnen Ihr Elektroinstallateur weiterhelfen.

 

Tarife
Hochtarif Mo - Fr 07.00 - 20.00 h
  Sa 07.00 - 13.00 h
Niedertarif   übrige Zeit

 Während der Winterzeit gilt   von 11.00 - 12.00 h eine Sperrung für die Waschmaschine .

 

Meldepflicht bei Zu- und Wegzug eines Abonnenten

Jeder Abonnentenwechsel ist mindestens 5 Tage vor dem Zu- oder Wegzug der Gemeindeverwaltung zu melden, damit am gegebenen Tag der Zählerstand abgelesen werden kann. Geht keine Meldung ein oder erfolgt sie verspätet, so haftet der bisherige Abonnent dem Werk gegenüber für den Stromverbrauch bis zum bekannt werden seines Wegzuges. Für Energiebezüge und allfällige Gebühren in leer stehenden Mieträumen und Anlagen ist der Liegenschaftsbesitzer dem Werk gegenüber haftbar.


Stromkennzeichenung

Die Gemeinde Elfingen bezieht den Strom zu fast 100% vom AEW. Über die einzelnen Energieträger des an unsere Kunden gelieferten Stroms informiert das Informationsblatt Stromkennzeichnung  [PDF, 12.0 KB]

Reglemente und Gebührenverordnungen

  • Die aktuellen Reglemente (Tarife und Geführen) finden Sie auf unserem Onlineschop.
  • Weitere Auskünfte gibt Ihnen gerne unsere Gemeindeverwaltung:
    Tel. 062 876 21 71
    Fax 062 876 21 06
    gemeindeverwaltung@elfingen.ch